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News zum Coronavirus

Verlängerung von Corona-Sonderkonditionen

Die BGN gewährt weiterhin betroffenen Betrieben die bis Ende 2021 eingeräumten Zahlungserleichterungen. Wie Sie diese Regelungen beantragen können.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat entschieden, die bis Ende 2021 eingeräumten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) für von Corona betroffene Betriebe auch über den 31. Dezember 2021 hinaus zinsfrei zu ermöglichen. Dies betrifft aktuelle Fälligkeiten sowie die ersten beiden Vorauszahlungsraten (15.01. und 15.03.2022). Wie bisher gilt die Voraussetzung, dass der Unternehmer seine Zwangslage glaubhaft macht.

Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden. Per Telefon: 0621 4456 – 1581 oder per E-Mail: beitrag@bgn.de